Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NordBox GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der NordBox GmbH, Am Waller Freihafen 1a, 28217 Bremen (im Folgenden „Vermieter“) und ihren Kunden (im Folgenden „Mieter“) über die Vermietung von Lagercontainern zur Selbstlagerung am Standort Heidkamp 25, 27721 Ritterhude (Platjenwerbe). Die Regelungen gelten für Verbraucher und Unternehmer.
2. Vertragsgegenstand / Mietdauer
Der Mieter erhält das vertraglich geregelte Recht, einen oder mehrere Container ausschließlich zu Lagerzwecken zu nutzen. Die Container sind nicht isoliert oder beheizt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Mietverhältnisse können befristet oder unbefristet vereinbart werden, mit einer Mindestlaufzeit von 30 Tagen bei unbefristeten Verträgen. Der Container ist bei Übergabe auf Mängel zu prüfen. Erfolgt keine Anzeige von Mängeln, gilt der Container als mangelfrei übernommen.
3. Mietzins / Zahlungsbedingungen
Die Miete ist monatlich im Voraus fällig, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats. Bei Zahlungsverzug:
- fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an
- wird eine pauschale Mahngebühr von 10,00 € fällig
- ist der Vermieter nach 4 Wochen Zahlungsverzug berechtigt, den Zugang zum Lagergelände und zum Container zu sperren, das Schloss des Mieters auf dessen Kosten zu entfernen und ein eigenes Schloss anzubringen
- ab 8 Wochen Zahlungsverzug darf der Vermieter den Container räumen, umlagern, verwerten oder entsorgen, um offene Forderungen zu decken
Ein Vermieterpfandrecht besteht gemäß § 562 BGB und wird hiermit ausdrücklich geltend gemacht.
4. Standort und Zugang
Der Lagerstandort befindet sich auf dem Betriebsgelände Heidkamp 25, 27721 Ritterhude (Platjenwerbe).
Zugang zum Gelände besteht in der Regel rund um die Uhr (24/7), sofern keine Störungen oder Einschränkungen vorliegen. Der Vermieter kann Öffnungszeiten ändern oder den Zugang bei Notfällen oder technischen Problemen einschränken.
Zugang zum Gelände besteht in der Regel rund um die Uhr (24/7), sofern keine Störungen oder Einschränkungen vorliegen. Der Vermieter kann Öffnungszeiten ändern oder den Zugang bei Notfällen oder technischen Problemen einschränken.
5. Nutzungsvorgaben
Untersagt ist die Lagerung folgender Gegenstände:
Lebewesen, verderbliche Waren, brennbare Stoffe, Gase, Farben, Chemikalien, Waffen, Munition, radioaktive Stoffe, Drogen oder illegal erworbene Gegenstände.
Das Abstellen von Gegenständen außerhalb des Containers ist nicht gestattet. Eine gewerbliche Nutzung, Wohnnutzung oder das Betreiben von Büros ist untersagt.
Lebewesen, verderbliche Waren, brennbare Stoffe, Gase, Farben, Chemikalien, Waffen, Munition, radioaktive Stoffe, Drogen oder illegal erworbene Gegenstände.
Das Abstellen von Gegenständen außerhalb des Containers ist nicht gestattet. Eine gewerbliche Nutzung, Wohnnutzung oder das Betreiben von Büros ist untersagt.
6. Untervermietung
Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- den Container stets verschlossen zu halten
- das Gelände sauber zu verlassen
- bei Adress- oder Kontowechsel den Vermieter unverzüglich zu informieren
- Schäden am Container sofort zu melden
8. Vertragsbeendigung / Rückgabe
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail ausreichend), mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
Bei Rückgabe ist der Container geräumt, gereinigt und unverschlossen zu übergeben.
Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe, kann der Vermieter den Container öffnen und räumen, auf Kosten des Mieters. Eine Nutzungsentschädigung in Höhe der regulären Miete wird in diesem Fall erhoben.
Bei Rückgabe ist der Container geräumt, gereinigt und unverschlossen zu übergeben.
Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe, kann der Vermieter den Container öffnen und räumen, auf Kosten des Mieters. Eine Nutzungsentschädigung in Höhe der regulären Miete wird in diesem Fall erhoben.
9. Haftung / Versicherung
Die Haftung des Vermieters für Schäden oder Verlust von eingelagerten Gegenständen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter ist selbst für die Versicherung seiner Lagergüter verantwortlich.
10. Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Mieter Kaufmann ist.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.